Wirtschaftsprüfung durch Görgen & Partner

Prüfung und Testat "inhouse"

Görgen & Partner gehören zu den wenigen Steuerberatungskanzleien, die einen Wirtschaftsprüfer in den eigenen Reihen haben. Profitieren Sie von den Leistungen rund um die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen durch kurze Wege in unserem eigenen Team.

    Berechtigung des Testats von Pflichtprüfungen

    Unsere Kanzleien haben am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO erfolgreich teilgenommen und sind berechtigt, Jahresabschlüsse und Lageberichte im Rahmen von Pflichtprüfungen zu testieren. Bei uns können Sie sicher sein, dass diese für Ihr Unternehmen wertschöpfende Tätigkeit systematisch und ordnungsgemäß durchgeführt und bei Bedarf durch eine weitere Beratung ergänzt werden.

     

    • Prüfung des Jahresabschlusses
    • Bericht über das Ergebnis der Prüfung
    • Erteilung des Testats
    • Unternehmensbewertung
    • Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen (Gründungs-, Kreditwürdigkeitsprüfungen)
    • Prüfungen von Planrechnungen und sonstiger betrieblicher Sachverhalte
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