Görgen & Partner gehören zu den wenigen Steuerberatungskanzleien, die einen Wirtschaftsprüfer in den eigenen Reihen haben. Profitieren Sie von den Leistungen rund um die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen durch kurze Wege in unserem eigenen Team.
Unsere Kanzleien haben am System der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO erfolgreich teilgenommen und sind berechtigt, Jahresabschlüsse und Lageberichte im Rahmen von Pflichtprüfungen zu testieren. Bei uns können Sie sicher sein, dass diese für Ihr Unternehmen wertschöpfende Tätigkeit systematisch und ordnungsgemäß durchgeführt und bei Bedarf durch eine weitere Beratung ergänzt werden.